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An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft Stubenring 1 1012 Wien Kitzbühel,
7.12.2009
Betrifft: Novelle zum Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L)
Sehr
geehrte Damen und Herren! Unser Club beschäftigt sich mit der Pflege
und Erhaltung historischer Kraftfahrzeuge. Historische Kraftfahrzeuge werden
typischerweise nicht im täglichen Betrieb, sondern vorwiegend zur Freizeitgestaltung
verwendet und weisen äußerst geringe Fahrleistungen von in der Regel
nicht mehr als 1.500 km auf. Nach einer europaweiten Statistik des Oldtimer-Weltverbandes
FIVA beträgt die Fahrleistung der Oldtimer nur ungefähr 0,7 % der Gesamtfahrleistung
des Straßenverkehrs. Der zahlenmäßige Anteil historischer
Kraftfahrzeuge liegt in Österreich bei weit unter einem Prozent und ist daher
hinsichtlich der Umweltbelastung vernachlässigbar. Trotz der geringen
Zahl und der geringen Fahrleistung tragen historische Kraftfahrzeuge wesentlich
zur Wirtschaftsleistung bei und haben sie gerade in Österreich mit seiner
zu einem großen Teil auf Fremdenverkehr ausgerichteten Wirtschaft hohe Bedeutung:
Veranstaltungen, Treffen mit internationaler Beteiligung erzeugen eine hohe Wertschöpfung
für den Fremdenverkehr. Neben der hohen Bedeutung für den Fremdenverkehr
trägt das Oldtimerwesen nachhaltig dazu bei, dass für das Reparaturgewerbe,
das Restaurierungsgewerbe und viele damit zusammenhängende Klein- und Kleinstbetriebe
Arbeitsplätze und Beschäftigung insbesondere auch in strukturschwachen
Gebieten gesichert werden. Unser Club fordert daher in Übereinstimmung
mit dem Österreichischen Motor-Veteranen-Verband (ÖMVV), dass historische
Kraftfahrzeuge im Sinn des KfG ebenso wie die im § 14 (2) vorgesehenen
Fahrzeuggruppen von den Beschränkungen gemäß § 14 (1)
Ziff. 2 IG-L generell ausgenommen sind. Hingewiesen sei, dass die vorerwähnten
Besonderheiten historischer Kraftfahrzeuge bereits in der Bundesrepublik Deutschland,
in Dänemark sowie in Holland durch entsprechende generelle Ausnahmeregelungen
Berücksichtigung gefunden haben. Diese Länder haben damit der kulturellen,
wirtschaftlichen und umweltschonenden Charakteristik historischer Kraftfahrzeuge
Rechnung getragen, obwohl in diesen Ländern die in Österreich bereits
bestehenden gesetzlichen Fahrtbeschränkungen, wie sie im KfG enthalten sind,
nicht zur Anwendung kommen. Mit freundlichen Grüßen, Dr.
Christian Hetz Obmann des Oldtimerclub Kitzbühel
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