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BRIEF AN DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
betreffend die geplante Novelle zum Immissionsschutzgesetz



 

An das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1012 Wien


Kitzbühel, 7.12.2009


Betrifft:
Novelle zum Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unser Club beschäftigt sich mit der Pflege und Erhaltung historischer Kraftfahrzeuge.

Historische Kraftfahrzeuge werden typischerweise nicht im täglichen Betrieb, sondern vorwiegend zur Freizeitgestaltung verwendet und weisen äußerst geringe Fahrleistungen von in der Regel nicht mehr als 1.500 km auf. Nach einer europaweiten Statistik des Oldtimer-Weltverbandes FIVA beträgt die Fahrleistung der Oldtimer nur ungefähr 0,7 % der Gesamtfahrleistung des Straßenverkehrs.

Der zahlenmäßige Anteil historischer Kraftfahrzeuge liegt in Österreich bei weit unter einem Prozent und ist daher hinsichtlich der Umweltbelastung vernachlässigbar.

Trotz der geringen Zahl und der geringen Fahrleistung tragen historische Kraftfahrzeuge wesentlich zur Wirtschaftsleistung bei und haben sie gerade in Österreich mit seiner zu einem großen Teil auf Fremdenverkehr ausgerichteten Wirtschaft hohe Bedeutung: Veranstaltungen, Treffen mit internationaler Beteiligung erzeugen eine hohe Wertschöpfung für den Fremdenverkehr.

Neben der hohen Bedeutung für den Fremdenverkehr trägt das Oldtimerwesen nachhaltig dazu bei, dass für das Reparaturgewerbe, das Restaurierungsgewerbe und viele damit zusammenhängende Klein- und Kleinstbetriebe Arbeitsplätze und Beschäftigung insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten gesichert werden.

Unser Club fordert daher in Übereinstimmung mit dem Österreichischen Motor-Veteranen-Verband (ÖMVV), dass

historische Kraftfahrzeuge im Sinn des KfG ebenso wie die im
§ 14 (2) vorgesehenen Fahrzeuggruppen von den Beschränkungen
gemäß § 14 (1) Ziff. 2 IG-L generell ausgenommen sind.

Hingewiesen sei, dass die vorerwähnten Besonderheiten historischer Kraftfahrzeuge bereits in der Bundesrepublik Deutschland, in Dänemark sowie in Holland durch entsprechende generelle Ausnahmeregelungen Berücksichtigung gefunden haben. Diese Länder haben damit der kulturellen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Charakteristik historischer Kraftfahrzeuge Rechnung getragen, obwohl in diesen Ländern die in Österreich bereits bestehenden gesetzlichen Fahrtbeschränkungen, wie sie im KfG enthalten sind, nicht zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christian Hetz
Obmann des Oldtimerclub Kitzbühel

 











 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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